Prüffristen

Zu Ihrer Information finden Sie nachfolgend eine Aufstellung der Prüffristen nach der Unfallverhütungsvorschrift BGV A2 (bisher VBG 4)

Anlage/Betriebsmittel
Prüffrist
Art der Prüfung
Prüfer
Elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel 4 Jahre auf ordnungsgemäßen Zustand Elektrofach- kraft
Fehlerstrom-, Differenzstrom- und Fehlerspannungs-Schutzschalter bei:      
- stationäre Anlagen 6 Monate auf einwandfreie Funktion durch Betätigung der Prüfeinrichtung Benutzer
- nicht stationäre Anlagen arbeitstäglich auf einwandfreie Funktion durch Betätigung der Prüfeinrichtung Benutzer

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