Prüffristen
Zu Ihrer Information finden Sie nachfolgend eine Aufstellung der Prüffristen nach der Unfallverhütungsvorschrift BGV A2 (bisher VBG 4)
| Anlage/Betriebsmittel |
Prüffrist |
Art der Prüfung |
Prüfer |
| Elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel | 4 Jahre | auf ordnungsgemäßen Zustand | Elektrofach- kraft |
| Fehlerstrom-, Differenzstrom- und Fehlerspannungs-Schutzschalter bei: | |||
| - stationäre Anlagen | 6 Monate | auf einwandfreie Funktion durch Betätigung der Prüfeinrichtung | Benutzer |
| - nicht stationäre Anlagen | arbeitstäglich | auf einwandfreie Funktion durch Betätigung der Prüfeinrichtung | Benutzer |

